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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Reisebedingungen der Firma Pema Reisen:

Anmeldung:Mit der Anmeldung bietet der Kunde Pema Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann telefonisch, per Email, per Fax oder über unsere Partner unter Angabe des Namens und der Telefonnummer erfolgen.

Abschluss des Reisevertrages: Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Pema Reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Der Kunde ist 10 Tage an seine Anmeldung gebunden. Innerhalb dieser Frist wird Pema Reisen die Reise bestätigen. Sollte die Bestätigung von der Anmeldung des Kunden abweichen, so liegt ein neues Angebot vor. Pema Reisen ist an dieses neue Angebot 14 Tage gebunden. Der Kunde kann das Angebot ausdrücklich, durch Zahlung des Reisepreises und/oder Antritt der Reise annehmen.

Zahlung des Reisepreises: Pema Reisen hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der Tourvers GmbH abgeschlossen. Übersteigt der Reisepreis 100,- EUR nicht, hat der Kunde den Reisepreis innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung/Buchungsbestätigung zu zahlen/überweisen. Erfolgt die Anmeldung kurzfristiger, dann überweist der Kunde sofort nach Rechnungserhalt. Ist ein rechtzeitiger Zahlungseingang per Überweisung nicht mehr möglich, zahlt der Kunde in bar am Bus. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Bei Mehrtagesfahrten ist sofort nach Rechnungserhalt eine Anzahlung von 20% gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines, mindestens jedoch 50,00 EUR. zu leisten. Die Restzahlung ist bis 21 Tage vor Reisetermin zu überweisen (bei späterem Rechnungserhalt sofort nach Rechnungserhalt). Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, ist keine Übernachtung eingeschlossen und übersteigt der Reisepreis 500,-- EUR nicht, entfällt die Aushändigung eines Sicherungsscheines. Entrichtet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht termingerecht, so ist Pema Reisen berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Rücktrittskosten entsprechend zu belasten. Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

Mindestteilnehmerzahl, Rücktritt des Veranstalters:Pema Reisen kann bei Nichterreichen einer in der betreffenden Ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl den Reisevertrag kündigen. Sobald feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird, ist Pema Reisen verpflichtet, dem Kunden bis spätestens 22 Tage (bei Tagesfahrten 14 Tage) vor Reisebeginn darüber in Kenntnis zu setzen. Bereits geleistete Zahlungen werden in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Reisebus: Die Busse sind bei in Berlin konzessionierten Firmen angemietet. Die Busgröße variiert je nach Teilnehmerzahl.

Leistungs- und Preisänderungen: Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Pema Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Nachträgliche Änderungen der Katalogangebote (Berichtigung von Irrtümern und Rechenfehlern) bleiben bis zur schriftlichen Bestätigung durch Pema Reisen vorbehalten. Pema Reisen bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Gebühren, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Kurtaxe oder Beherbergungszuschlägen sowie einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend in dem Umfang zu erhöhen, in dem sich die Reise für Pema Reisen verteuert hat. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird Pema Reisen den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen ab 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten, die Vertragsänderung (Angebot) innerhalb einer angemessenen Frist anzunehmen oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Pema Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Nach ausdrücklicher Annahme oder fruchtlosem Verstreichen der Frist, gilt das Angebot als angenommen.

Umbuchung: Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 36. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 15,00 als vereinbart. Entstandene Mehrkosten werden in Rechnung gestellt. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der genannten Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Umbuchungswünsche/Änderungen, die nur geringfügige Kosten verursachen, werden zusätzlich zu den tatsächlichen Kosten pro Person/Kunden mit pauschal € 15,00 pro Person/Kunden in Rechnung gestellt. Geringfügige Änderungen sind z.B.: Änderung der Verpflegungsleistung, der Zimmerkategorie oder Ähnliches. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

Rücktritt des Reisenden: Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist er Eingang der Rücktrittserklärung bei Pema Reisen. Wenn der Kunde von der Reise zurücktritt, kann Pema Reisen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Es gelten für Tagesfahrten folgende Stornopauschalen und -fristen: Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor dem Reisetermin sind 20 % des Reisepreises fällig. Ab 29 Tage vor Reisebeginn bis 8 Tage vor Reisebeginn sind 50 %, ab 7 Tage vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen sind 90% zu zahlen. Es gelten für Mehrtagesfahrten folgende Stornopauschalen und -fristen: Bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor dem Reisetermin sind 20 % des Reisepreises fällig. Ab 39 Tage vor Reisebeginn bis 30 Tage vor Reisebeginn sind 30%, ab 29 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn sind 50 %, ab 14 Tage vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen sind 90% zu zahlen. Ticketpreise werden im Regelfall zu 100% berechnet, da diese nicht zurückgegeben werden können.

Haftung: Pema Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Kunde direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Sportver­anstaltungen, Ausflüge, Besuche etc.). Die vertragliche Haftung von Pema Reisen ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Pema Reisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtver­letzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs­gehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Für alle gegen Pema Reisen gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

Reisemängel/Obliegenheiten: Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, Pema Reisen einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel Pema Reisen an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Vertragliche Minderungsansprüche gem. § 651 m BGB und Schadenersatz gem. § 651 n BGB sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dieses möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels nach § 651 l BGB kündigen, hat der Kunde Pema Reisen zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Pema Reisen verweigert wird. Möchte der Kunde Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung geltend machen so muss er diese, möglichst schriftlich gegenüber Pema Reisen geltend machen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet, wenn die Gründe im Verantwortungsbereich des Kunden liegen.

Gerichtsstand: Der Kunde kann Pema Reisen nur am Sitz des Unternehmens verklagen. Gerichtsstand ist Berlin. Für Klagen von Pema Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Pema Reisen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Aufrechnungsverbot: Der Kunde ist nicht berechtigt gegen Ansprüche von Pema Reisen auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Abtretungsverbot: Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für mitreisende Familienangehörige.

Datenschutz: Personenbezogenen Daten, die der Kunde Pema Reisen zur Verfügung stellt, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, Leistungsträgern übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

Allgemeine Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

Hinweis für Verbraucher: Die Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Pema Reisen ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Pema Reisen, Pamela Wolf, Potsdamer Str. 31 A, 12205 Berlin, Tel./Fax: (030) 13 00 98 70, Email: pemareisen(at)t-online(dot)de oder gutefahrt(at)pema-reisen(dot)de. Stand 4/2019

 
 
 
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